Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Dienstleistungen des Eigentümers:
1.1. Bereitstellung von Liegeplätzen (Gebühr bis zur Stornierung der Buchung nach Absprache mit dem Hafenmeister).
1.2 Parken (bis zur Stornierung der Buchung)
1.3 Benutzung der Rampe (gebührenpflichtig, mit dem Hafenmeister zu vereinbaren)
1.4 Elektrizität zum Aufladen von Batterien.
1.5 Bereitstellung von Toiletten, Bademöglichkeiten etc. und einer sauberen und gepflegten Umgebung im Bereich des Yachthafens Albatros.
1.6 Ständige Bewachung der Anlage.
2. Der Liegeplatz wird zwischen den Parteien vereinbart.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jede Änderung des Fahrzeugs oder seiner Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Liegeplätze können nicht an Dritte übertragen werden.
3. Das Liegeplatzentgelt ist in einer Summe gemäß der beim Hafenmeisteramt gültigen Preisliste zu entrichten.
4. Der Vermieter betreibt den Yachthafen 24 Stunden am Tag unter ständiger Aufsicht und ist nur für die sorgfältige und ständige Überwachung verantwortlich. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht werden, wird aber den Kunden im Falle eines solchen Vorfalls unverzüglich benachrichtigen.
5. Den Gästen ist es nicht gestattet, im Hafengebiet gewerbliche Tätigkeiten auszuüben.
6. Die Gäste müssen ihr Boot mit geeigneten Seilen und einer ausreichenden Anzahl von Luftballons sichern.
7. Im Hafen darf nur mit geringer Geschwindigkeit gefahren werden, ohne Wellen zu verursachen.
8. Generell ist zu jeder Zeit, jedoch zwischen 22.00 und 08.00 Uhr, jede Störung der öffentlichen Ruhe zu vermeiden (laufende Motoren, laute Radios, etc.).
9. Es dürfen keine Abwässer, Abfälle oder ölhaltiges Wasser in den Hafen eingeleitet werden.
10. Reparaturarbeiten an Schiffen dürfen nur in begrenztem Umfang und so durchgeführt werden, dass die Umwelt nicht verschmutzt oder gestört wird.
11. Hunde dürfen nur an der Leine in den Hafenbereich mitgenommen werden, ohne andere Gäste zu stören oder zu gefährden.
12. das Angeln im Bereich des Hafens ist nur mit Erlaubnis des Hafenkapitäns erlaubt.
13. die Parteien werden alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, gütlich regeln, und im Falle von Streitigkeiten ist ausschließlich das Stadtgericht von Tiszafüred zuständig.