Unsere Häuser
- Die Unterkunft ist am Anreisetag von 14.00-18.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr verfügbar.
- Das Gästehaus steht für die bei der Reservierung angegebene Personenzahl zur Verfügung. Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie einen Gast im Gästehaus erwarten.
- Haustiere sind erlaubt.
- Die Gäste sind für Schäden oder Missbrauch des Gästehauses selbst verantwortlich.
- Der Gastgeber ist nicht verantwortlich für Wertsachen, die während des Aufenthalts in das Gästehaus gebracht oder dort zurückgelassen werden.
- Die Gäste übernehmen immer saubere Häuser. Sie sind dafür verantwortlich, das Haus während ihres Aufenthaltes sauber zu halten.
- Alle notwendigen Einrichtungen sind in den Häusern vorhanden. Wenn Sie Bettwäsche, Toilettenpapier usw. ersetzen müssen, wenden Sie sich bitte an den Eigentümer. Auf Anfrage wird die Reinigung kostenlos angeboten. Sie können diese Anfrage auch an den Eigentümer richten!
- Der Gastgeber haftet nicht für Sachschäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Unterkunft entstehen.
- Das Aufstellen von Zelten, Kinderbecken und die Benutzung von Grills auf der Wiese neben den Gästehäusern oder auf den Parkplätzen ist verboten.
- Lassen Sie kleine Kinder nicht unbeaufsichtigt in der Nähe von Wasser!
- Es ist möglich, in der Nähe des Gästehauses zu parken.
- Wenn Sie mit einem Boot zu unserem Gästehaus kommen, teilen Sie uns dies bitte im Voraus mit, das Anlegen auf dem Wasser muss an der Hafenrezeption bezahlt werden.
- Für das Parken des Bootes unserer Gäste wird eine Gebühr erhoben, die an der Hafenrezeption zu entrichten ist.
- Wir haften nicht für das Boot der Gäste oder die darauf befindlichen Gegenstände.
- Der Gast ist verpflichtet, sein Boot mit geeigneten Seilen und einer ausreichenden Anzahl von Luftballons zu sichern.
- Im Yachthafen darf nur mit geringer Geschwindigkeit gefahren werden, ohne Wellen zu verursachen. Generell ist zwischen 22.00 und 08.00 Uhr jede Ruhestörung (Motorlauf, lautes Radio, etc.) zu vermeiden.
- Hunde müssen an der Leine geführt werden und dürfen andere Gäste nicht stören oder gefährden. Der Eigentümer ist für die Reinigung nach dem Tier verantwortlich.
- Das Angeln im Hafengebiet ist nur mit Erlaubnis des Hafenmeisters erlaubt.